Besuch aus Langender

Um die Patientenumfrage der dPV ging es beim Gruppentreffen Anfang November. Dr. Sabrina Schröder-Hickery, Inhaberin der Amtsapotheke in Bochum-Langendreer, berichtete über ihre Erfahrungen. Sie sprach über die steigende Prävalenz und Inzidenz des Morbus Parkinson – es gibt also mehr Patienten mit Parkinson als früher. Diese Patienten haben ein hohes Risiko für arzneimittelbezogene Probleme: Oft sind sie bereits im fortgeschrittenen Lebensalter und nehmen viele Medikamente gegen mehrere gesundheitliche Probleme ein.

Ein wichtiges Thema, das uns alle betrifft.

 

 

Elektronische Patientenakte lebhaft diskutiert

 

Der Datenschutzbeauftragte der dPV, Horst Sass, sprach im Oktober vor den Gruppenmitgliedern zum Thema Elektronische Patientenakte (ePA).

Die Daten des Patienten gehören dem Patienten und nicht dem Arzt.

Der Arzt hat sie erhoben. Dafür wurde er vom Patienten über dessen Krankenversicherung bezahlt.

Der Patient hat das Recht, über seine Daten zu verfügen.

 

Diese wichtigen Grundregeln legte der Referent den Zuhörerinnen und Zuhörern vor allem ans Herz.

 

Mit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und damit die Ablösung der alten Krankenversicherungskarte beschlossen. Seit 2015 ist nur die eGK gültig. Auf diesem Plastikkärtchen sind personenbezogene Daten des Versicherten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer, Versichertenstatus und manchmal auch ein Foto des Versicherten.

Ab Januar 2021, so möchte das unser Gesundheitsministerium, müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA, eine Elektronische Patientenakte, anbieten. In dieser Akte können wesentlich mehr Informationen über den Patienten gespeichert werden: Befunde, Diagnosen, therapeutische Maßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen, usw.

Die ePA unterstützt außerdem den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan, nämlich „Daten soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind, SGB V“. Allerdings lässt diese Formulierung offen, welche medizinischen Daten genau gemeint sind und ebenso, wer die Notfalldaten lesen darf und wie die Daten geschützt werden können.

Der Patient kann seine ePA jederzeit allein/selbständig einsehen, inhaltlich befüllen oder Inhalte löschen mit Hilfe einer eigenen dafür geschaffenen App auf seinem Smartphone. Grundsätzlich jedoch greift der Arzt gemeinsam mit dem Patienten auf dessen ePA zu. Für den Zugriff benötigt man eine spezielle Karte, der Arzt nutzt hierfür seinen Praxisausweis, der Patient seine elektronische Gesundheitskarte.

Der Patient entscheidet, wer auf seine Akte zugreifen kann. Er kann dem Arzt sogar eine zeitlich begrenzte Zugriffsberechtigung geben, sodass der Arzt auch ohne Anwesenheit des Versicherten Dokumente in die ePA einstellen kann. Da die ePA in der Hoheit des Patienten liegt, kann der Arzt prinzipiell nicht von einer medizinisch vollständigen Akte ausgehen.

 

Grundsätzlich empfiehlt der Referent, zunächst einmal abzuwarten, wie die Entwicklung mit der elektronischen Patientenakte weitergeht. Denn schon jetzt gibt es Medienberichte über möglichen Mißbrauch: Auf ungeschützten Servern in der ganzen Welt seien 16 Millionen Datensätze zu finden, mehr als 13.000 solcher Datensätze von deutschen Patienten betroffen. Bis vor wenigen Wochen waren diese noch frei zugänglich, vornehmlich aus dem Raum Ingolstadt und Kempen in NRW.

Digitalisierung ist das derzeitige Zauberwort, das uns täglich in der Presse begegnet. Wie groß die Verunsicherung ist, wurde in der nachfolgenden Diskussion sowie in den während des Vortrags gestellten Fragen deutlich zum Ausdruck gebracht. Ältere Menschen, und besonders chronisch kranke Menschen, fühlen sich von unserem Gesundheitsminister und dessen Planungen regelrecht abgehängt. Vielen älteren Menschen ist der Unterschied zwischen einem Handy und einem Smartphone nicht bekannt. Einfach so eine App installieren und darauf ihre Daten zu verwalten, ist ohne Hilfe kaum zu bewältigen.

Ein sehr informativer Gruppennachmittag, den wir eigentlich „Austausch“ nannten.

 

                                                                                                                                                                                                   Foto: A. Bickmann

 

 

 

Wer kann, der kann!

Besuch in unserer Gruppe am Montag, den 03.06.2019 zum Thema Cannabis

 

Ja, das kommt schon mal vor, Probleme mit der Technik, in diesem Fall mit dem Laptop und dem Beamer.

Wie gut, dass uns der Techniker und diesmal sogar Herr Hardt, Leiter des Hauses der Begegnung, zur Seite stehen.

Schnell war allen klar, es hängt mit dem Adapter zusammen. Diesmal aber sogar mit der Zuleitung, die vom Beamer ausgeht. Und der Beamer ist unter der Decke im großen Saal befestigt.

Wir brauchen eine Leiter. Der Referent tritt selbst in Aktion, siehe unser Schnappschuss, und löst das Problem.

Herrmann auf der Leiter

Hurra, es klappt!

Endlich, die Gruppenmitglieder freuen sich, endlich Genaueres über Cannabis zu erfahren. Glauben doch die allermeisten, es handelt sich um ein Antiparkinsonmedikament.

Dr. Lennard Herrmann, vom Klinischen Forschungszentrum für Neurodegeneration in der Universitätsklinik St. Josef in Bochum, klärt auf:

Cannabis, eigentlich eine Nutzpflanze oder auch Zierpflanze, ist seit Jahrhunderten bekannt. Cannabis gehört zur Familie der Hanfgewächse. Schon Hildegard von Bingen wusste um die betäubende Wirksamkeit dieser Pflanze und sprach von opiumähnlicher Wirksamkeit.

Dr. Herrmann erklärt das Wachstum der Pflanze und die Besonderheiten der Wirksamkeit. Aus den verschiedenen Pflanzenteilen können ganz verschiedene, auch psychoaktive Produkte hergestellt werden.

Von den vielen bekannten Wirkstoffen in Cannabis sind zwei für Parkinsonbetroffene interessant:

Es ist das THC = Tetrahydrocannabinol. Dieser Stoff wirkt sehr stark auf die Psyche und kann Halluzinationen hervorrufen. THC gibt es als Öl und auch in Kapseln. Das Öl kann in Form von Tropfen gut dosiert werden.

Der zweite Wirkstoff ist das Cannabidiol. Es wirkt nicht halluzinogen ist aber in Deutschland nur als Nahrungsergänzungsmittel und nicht als Medikament zugelassen.

Für manche Parkinsonbetroffenen ist Cannabis eine ersehnte Therapieoption, wenn sie unter unerträglichen Schmerzen leiden, bei denen kein herkömmliches Schmerzmittel hilft. Wirkt Cannabis denn wirklich? Wirkt es gegen Tremor und Rigor?

Patienten berichten: „Ja es wirkt, aber nicht so wie es erhofft wurde“. Die Schmerzen sind zwar gelindert, aber sie sind noch da. Seit 2017 in Deutschland zugelassen, Cannabis, kein Antiparkinsonmedikament, wahrscheinlich auch mit Nebenwirkungen, denen wir lieber aus dem Weg gehen.